Das Vereinsrecht umfasst insbesondere:
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vereinen und Vereinsmitgliedern, u. a.
- bei der Gründung und Auflösung des Vereins
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen
- bei Streitigkeiten von Vereinsmitgliedern untereinander und mit dem Verein
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte
- bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen den Verein oder die Vereinsmitglieder