Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere:
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fragen des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, insb.
- lizenzrechtliche Vereinbarungen
- die Abwehr von und Vorbeugung vor wettbewerbswidrigem Verhalten von Konkurrenten
- die Abwehr von Forderungen Dritter aufgrund vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhaltens (Abmahnungen)
- die Abwehr von und Vorbeugung vor der widerrechtlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke
- die Abwehr von Forderungen Dritter wegen der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Abmahnungen)
- die Abwehr von und Vorbeugung vor der widerrechtlichen Nutzung von Marken und Kennzeichen
- die Abwehr von Forderungen Dritter aufgrund vermeintlich widerrechtlicher Nutzung von Marken und Kennzeichen (Abmahnungen)
- die Abwehr von und Vorbeugung vor der widerrechtlichen Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern
- die Abwehr von Forderungen Dritter wegen der vermeintlich widerrechtlichen Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern (Abmahnungen)