Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere:
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften und Gesellschaften, insb.
- bei der Gründung und der Auflösung der Gesellschaft
- beim Kauf/Verkauf von Unternehmen und Teilen davon
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen
- bei Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander und mit der Gesellschaft
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte
- bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Gesellschaft oder die Gesellschafter
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insb.
- in allen handelsrechtlichen Streitigkeiten
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft
- bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter gegen die Geschäftsführer einer Gesellschaft
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen von Handelsvertretern
- bei der Abwehr von Ansprüchen von Handelsvertretern