Das Familienrecht umfasst insbesondere:
- Eherecht (Trennung, Scheidung, Nichtigkeit der Ehe)
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt, Begrenzung des Unterhaltes, Änderung des Unterhaltes)
- Kindschaftsrecht (elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt)
- eheliches Güterecht (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilungsversteigerung von Immobilien)
- das Recht der ehelichen Wohnung sowie Hausrat
- das eheliche Namensrecht
- einstweilige Anordnung zur Sicherung der Rechtsansprüche in Eilfällen
- das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft