Das Insolvenzrecht umfasst insbesondere:
Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, insb.
- Vermeidung der Insolvenz trotz wirtschaftlicher Krise
- Sicherung und Durchsetzung eigener Ansprüche bei drohender Insolvenz des Schuldners
- Geltendmachung von Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
- Sicherung und Durchsetzung eigener Ansprüche aus im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht beendeten Vertragsverhältnissen
- Abschluss von Verträgen mit dem insolventen Schuldner / dem Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters gegen Empfänger von Zahlungen des Insolvenzschuldners (Anfechtung)
- Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter persönlich wegen der Verletzung von Pflichten als Insolvenzverwalter