Das Arbeitsrecht umfasst insbesondere:
Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insb.
- Kündigungsschutzrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Ausarbeitung von Sozialplänen, Vertretung in Sozialplanverhandlungen und in Einigungsstellen
- Recht der leitenden Mitarbeiter
- Schwerbehindertenrecht
- Abschluss, Kündigung und Beendigung von Arbeitsverträgen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Betriebsübergang
- Abmahnungen
- Urlaubsrecht
- Arbeitnehmerüberlassung
- Mutterschutz und Elternzeit
- Ausbildungsverhältnisse
- Haftung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- kirchliches Arbeitsrecht